Stiftung Maria-Rast
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Konzept zur
Betreuung von demenzerkrankten Bewohnern

Eine Demenz bedeutet den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Der Begriff vereinigt eine Vielzahl an Krankheitsbildern und Ursachen. Die Folgen einer Demenzerkrankung können nach Schwergrad unterschiedlich ausgeprägt sein. Eine Erkrankung kann von einer leichten Verwirrtheit bis hin zur völligen Pflegebedürftigkeit ausgeprägt sein.
Viele Bewohner/innen unserer Häuser leiden an einer – unterschiedlich stark ausgeprägten – Form von Demenz, die Tendenz ist steigend. Die immer größer werdende Anzahl Demenzerkrankter stellt uns vor besondere Aufgaben, denen wir uns verstärkt zuwenden. Alle Mitarbeiter/innen im Pflege- und Betreuungsdienst haben Grundkenntnisse in der Anwendung der Integrativen Validation (IVA) und der Basalen Stimulation, um ein einheitliches Grundverständnis für den Umgang mit demenzerkrankten Bewohner/innen sicherzustellen.

Phasenweise Segregation von Bewohnern mit besonderen Auffälligkeiten im Haus Maria-Rast

Im Haus Maria-Rast wie auch im Haus Am Ohlkenberg werden die an Demenz erkrankten Bewohner/innen nach dem integrativen Modell betreut; d.h. Demenzerkrankte wohnen grundsätzlich mit nicht verwirrten Bewohnern zusammen, es gibt keine gesonderten Wohnbereiche.
Eine phasenweise Segregation findet im Haus Maria-Rast in der Form statt, dass für die Gruppe der besonders auffälligen Demenzerkrankten (z.B. Bewohner/innen mit Weglauftendenzen) an allen Werk- und Feiertagen von montags bis sonntags in der Zeit von ca. 14.30 – 18.30 Uhr eine besondere Betreuung (Alltagsbegleitung) angeboten wird. Im Rahmen dieser täglichen Kleingruppenbetreuung ist eine Mitarbeiter/in (Betreuungskraft gem. § 87 b SGB XI) für eine Gruppe von 5-8 Demenzerkrankten zuständig. Für diese Gruppe steht ein auf die besonderen Bedürfnisse hergerichteter Raum zur Verfügung.

Biographiearbeit

Wesentlich für das Verständnis von verwirrtem Verhalten, bzw. die Begleitung von verwirrten Menschen, sind Informationen über die Bewohner/innen.
Deshalb stellt die Biographieanamnese einen wesentlichen Bestandteil in der Betreuung von Demenzerkrankten dar. Bereits vor dem Einzug werden die Angehörigen oder Betreuer um die Bearbeitung eines Biographiebogens gebeten. Anhand dieser Angaben können Verhaltensweisen, Wertevorstellungen, Vorlieben und Abneigungen der Bewohner/innen erkannt werden. Das Wissen um bestimmte Vorlieben und Rituale ist hilfreich, um Bedürfnissignale zu entschlüsseln, noch vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen zu fördern, um den Demenzerkrankten zu verstehen. Im erweiterten Sinn gehört zur Biographiearbeit auch die Gestaltung des persönlichen Wohnumfeldes der Bewohner/innen.
So legen wir großen Wert auf die individuelle Gestaltung des Bewohnerzimmers mit persönlichen Möbeln und Bildern. Fotos aus den verschiedenen Lebensphasen der Bewohner/innen bieten wertvolle Gesprächsansätze.

Integrative Validation (IVA)

Im täglichen Umgang mit Bewohner/innen, die an einer leichten bis mittleren Demenz leiden, wird ein gefühlsorientiertes Realitäts-Orientierungs-Training (ROT) angewandt.
Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz erfolgt der schleichende Übergang zur Anwendung der Integrativen Validation (IVA).
Ein realitätsorientierter Umgang führt bei fortgeschrittener Demenz erfahrungsgemäß häufig zu einer Überforderung der Betroffenen. Die Folgen sind verstärkte Verunsicherung, wie auch Enttäuschung und Verzweiflung, weil dem Demenzerkrankten seine nachlassenden Fähigkeiten vor Augen geführt und bewusst werden.
Integrative Validation ist eine emotionale Zugehensweise und Kommunikationstechnik.
Bei dieser Umgangstechnik wird nicht mehr über die Gegenwartsebene aufgebaut, sondern die Mitarbeiter/innen versuchen, sich auf die Sichtweise des Bewohners einzulassen. Die Validation verzichtet auf Fragetechniken und Realitätsorientierung. Die Demenzerkrankten werden nicht mit dem Inhalt ihrer Aussagen konfrontiert. Insofern lässt sich die validierende Arbeitsweise auch mit „annehmen, wertschätzen und akzeptieren“ der Zeit- und Erlebnisebene des Verwirrten umschreiben. Es ist ein Prozess des Begleitens und nicht des Korrigierens.
Im Rahmen der IVA gelten die Gefühle und Antriebe der Demenzerkrankten als gültig und richtungsweisend. Hierdurch gelingt es, Vertrauen und Verständnis aufzubauen.
Die Integration der validierenden Arbeit in unser Betreuungskonzept verankert unsere grundsätzliche Haltung dem verwirrten Menschen gegenüber.

Basale Stimulation

Menschen erleben ihre Umgebung auf Dauer nur, wenn die Sinne wechselnd angeregt werden. Eintönige, gleichförmige Reize nimmt man nach einiger Zeit kaum noch wahr.
Dies gilt für Schmerz und Temperatur ebenso wie für das Riechen, Tasten und Sehen.
Wer an Reizen verarmt, blendet über kurz oder lang die Realität aus und verliert die Orientierung. Bei vielen Demenzerkrankten kommt hinzu, dass sie aufgrund altersbedingter Beeinträchtigungen viele Sinnesreize ohne nur noch schlecht wahrnehmen. Um einen Rückzug der Bewohner/innen zu vermeiden bieten wir die Basale Stimulation an.
Basale Stimulation ist ein Angebot zur Herausbildung einer individuellen non-verbalen Mitteilungsform bei Menschen, deren Eigenwahrnehmung und Fähigkeit zur Wahrnehmung und Kommunikation erheblich eingeschränkt ist. Mit einfachen Mitteln wird dabei versucht, den Kontakt zu diesen Menschen aufzunehmen, um ihnen den Zugang zu ihrer Umgebung und ihren Menschen zu ermöglichen und Lebensqualität zu erleben. Angesprochen werden hierbei das Spüren des eigenen Körpers, die Empfindung der eigenen Lage im Raum und das Kennenlernen des eigenen Körpers, sowie die fünf Sinne wie Hören, Sehen, Schmecken, Fühlen und Riechen.
Jede Eigentätigkeit der Bewohner/innen, die dabei möglich ist, wird unterstützt.
Die Basale Stimulation darf nicht aufgezwungen werden. Stattdessen muss auf die aktuelle Befindlichkeit der Betroffenen Rücksicht genommen und das Angebot daran angepasst werden.

Alltagsbegleitung gem. § 87 b SGB XI

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden für Bewohner/innen mit erheblichem Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung von den Pflegekassen Zuschläge zum allgemeinen Pflegesatz gezahlt.
Die Verwendung der Zuschläge erfolgt unter Anwendung der §§ 45a, 85 und 87 a SGB XI für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der betroffenen Bewohner/innen.
Beide Häuser der Stiftung Maria-Rast verfügen hierfür über zusätzliches sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersonal, welches nicht bereits bei der Bemessung der Pflegesätze oder bei Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI berücksichtigt wurde und weist dies auf Anforderung (§ 84 Abs. 6 SGB XI) nach. Es wird sichergestellt, dass das zusätzliche Betreuungspersonal entsprechend der Richtlinien nach § 87 Abs. 3 SGB XI qualifiziert ist.

Die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte liegen in der Motivierung und Aktivierung sowie Anleitung und Begleitung der Pflegebedürftigen im Rahmen von Gruppenangeboten oder Einzelbetreuung.
Im Rahmen der Gruppenangebote werden die Teilnehmer/innen zu körperlicher und geistiger Beschäftigung aktiviert. Es wird gemeinsam gesungen, gespielt oder vorgelesen.
Durch Erinnerungsarbeit, vertraute Tätigkeiten, Themen und Lieder wird ein biographischer, zeitlich strukturierter Rahmen geschaffen.
Die Gruppenangebote bieten den Bewohner/innen einen beschützten gesonderten Rahmen, in dem der Bewohner selbst das Schrittmaß der Betreuung vorgibt. Der demente Mensch ist unter „Seinesgleichen“, er ist hier nicht dem Druck des „Nicht-Könnens“ oder „Nicht-Verstehens“ anderer Heimbewohner/innen ausgesetzt.
Die zusätzlichen hauptamtlichen Betreuungskräfte werden bei der Durchführung der Gruppenangebote von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unterstützt.
Neben den Gruppenangeboten werden die zur Verfügung stehenden Einsatzstunden des zusätzlichen Betreuungspersonals für die gezielte biographieorientierte Einzelbetreuung von Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand aufgewendet.
Im Rahmen der Einzelbetreuung stellt sich die Betreuungskraft fest und verbindlich für eine festgelegte Zeit auf die besonderen Bedürfnisse des Demenzkranken ein.
Bei der Einzelbetreuung erhalten die Demenzkranken individuelle Angebote, die an ihren Ressourcen und Bedürfnissen ausgerichtet sind (Spaziergang, Gespräch, Basale Stimulation).

 

  •  Integratives Modell

  • Biographiearbeit

  • Validation

  • Basale Stimulation

  • Alltagsbegleitung
    gem. § 87 b SGB XI
Letzte Änderung: 13.07.2010