Ambulante Pflege
Sozialstation St. Elisabeth
Mit unserem vielfältigem Leistungsangebot, unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen professionell in allen Lebenslagen.
Unsere Tätigkeiten umfassen häusliche Pflege und Krankenpflege, Tagespflege, Haushaltshilfe, Kinderkrankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung sowie Betreuungsdienste.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Wir sind gerne für Sie da!
Ihr Team der Sozialstation St. Elisabeth
Pflegebereiche
Sozialstation St. Elisabeth gGbmH
Robert-Bosch-Straße 22
49401 Damme
Tel. 0 54 91 / 85 935-0
Fax 0 54 91 / 85 935 60
info@sozialstation-damme.com
Pflegebereiche
Ambulante Pflege
Ambulante Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer häuslichen Umgebung – mehr Lebensqualität in der letzten Lebensphase! Unsere qualifizierten Mitarbeiter setzen sich dafür ein, die Lebensqualität dieser Patienten zu erhalten oder zu verbessern. Wir ermöglichen den Betroffenen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung. Auch die Unterstützung der Angehörigen liegt uns sehr am Herzen.
Ist die betreuende Pflegeperson krank oder verhindert, oder braucht sie einfach mal eine Pause, kann der Pflegebedürftige bis zu 6 Wochen im Jahr eine Ersatzpflege erhalten. Verhinderungspflege kann auch Stundenweise erbracht werden. Diese kann für dringende Besorgungen oder auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Die Kosten für die Ersatzpflegekraft trägt die Pflegekasse.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein spezielles Angebot für ältere, pflege- und hilfsbedürftige Menschen. Zu den Angeboten gehören unter anderem die regelmäßige Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Erledigung von Botengängen und vielen kleineren Hilfen, die das Leben erleichtern.
Pflegeberatung
Falls Sie als Angehörige die Pflege eines Familienmitgliedes übernommen haben, bieten wir Ihnen gerne Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI an. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 sind verpflichtet sich halbjährlich, Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich beraten zu lassen. Versicherte des Pflegegrades 1 sind ebenfalls berechtigt den Beratungsbesuch zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen.
Wir beraten sie jederzeit kostenlos und unverbindlich zu Leistungen rundum Pflege, Betreuung und Haushalt. Gerne unterstützen wie Sie bei Antragsstellungen der Pflege- und Krankenkasse sowie anderen Kostenträgern.
Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne an:
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Vermittlung von Hausnotruf
- Vermittlung von Tagespflege
- Vermittlung von Kurzzeitpflege
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln